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Die Zukunftsprognose bei Kündigung wegen langer Krankenstände

Thema - ArbeitsrechtDr. Thomas RauchARD 6844/4/2023 Heft 6844 v. 13.4.2023

Wird eine Kündigung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer wegen Sozialwidrigkeit mittels Klage angefochten, so kann der Arbeitgeber auf persönliche oder (bzw und) betriebliche Kündigungsgründe verweisen (§ 105 Abs 3 Z 2 lit a und b ArbVG). Persönliche Kündigungsgründe können Unverträglichkeit, Arbeitsverweigerung und sonstige disziplinäre Verfehlungen und dergleichen sein. Es kommen aber auch solche Umstände infrage, die nicht auf einem Verschulden des Arbeitnehmers beruhen, wie Leistungsmängel, gravierende fachliche Defizite und häufige bzw lange Krankenstände.11OGH 31. 1. 2007, 8 ObA 110/06v, ARD 5790/3/2007; OGH 25. 11. 2021, 9 ObA 117/21b, ARD 6789/9/2022. Krankenstände können aber nur dann ein persönlicher Kündigungsgrund sein, wenn sie in erhöhtem Ausmaß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu erwarten sind.22OGH 28. 11. 2018, 9 ObA 123/18f, ARD 6638/11/2019. Im Folgenden wird die Kündigung des Arbeitgebers wegen langer Krankenstände näher erörtert.

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