Wird eine Kündigung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer wegen Sozialwidrigkeit mittels Klage angefochten, so kann der Arbeitgeber auf persönliche oder (bzw und) betriebliche Kündigungsgründe verweisen (§ 105 Abs 3 Z 2 lit a und b ArbVG). Persönliche Kündigungsgründe können Unverträglichkeit, Arbeitsverweigerung und sonstige disziplinäre Verfehlungen und dergleichen sein. Es kommen aber auch solche Umstände infrage, die nicht auf einem Verschulden des Arbeitnehmers beruhen, wie Leistungsmängel, gravierende fachliche Defizite und häufige bzw lange Krankenstände.1 Krankenstände können aber nur dann ein persönlicher Kündigungsgrund sein, wenn sie in erhöhtem Ausmaß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu erwarten sind.2 Im Folgenden wird die Kündigung des Arbeitgebers wegen langer Krankenstände näher erörtert.