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ID Austria löst Handy-Signatur ab

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6844/2/2023 Heft 6844 v. 13.4.2023

Frühestens mit 30. 6. 2023 bietet ein neuer elektronischer Identitätsnachweis Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services ua auch der Sozialversicherung. Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (zB Steuerberater), die bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, müssen die Umstellung auf die ID Austria vornehmen, um e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder e-Zustellung weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Die Basis ID Austria ist so lange gültig, solange das Handy-Signatur-Zertifikat gültig ist (bis zu 5 Jahre). Eine Aufwertung der Handy-Signatur auf die Basis ID Austria verlängert nicht automatisch die Laufzeit des Zertifikats, sodass eine Verlängerung der Handy-Signatur vor der Aufwertung zur ID Austria sinnvoll ist. Nur mit einer behördlich ausgestellten Handy-Signatur kann die Aufwertung zur Full ID Austria online erledigt werden. (ÖGK Magazin DGservice Nr. 1/März 2023)

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