ABGB: § 864a
Die in der Präambel verankerte Klausel in den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe 2011, wonach sich der Auftraggeber verpflichtet, Mitarbeiter des Berufsberechtigten während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem oder einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, ist objektiv ungewöhnlich, überraschend und nachteilig iSd § 864a ABGB.