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Zuweisungstauglichkeit einer vom AMS vermittelten Beschäftigung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6843/11/2023 Heft 6843 v. 5.4.2023

AlVG: § 10

VwGH 2. 11. 2022, Ra 2021/08/0133

Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an eine arbeitslose Person ist, dass deren Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden. Ist eine Beschäftigung aber nicht evident unzumutbar und hat das Arbeitsmarktservice nicht von vornherein (etwa aufgrund eines diesbezüglichen Einwands des Arbeitslosen) Kenntnis von einem die Unzumutbarkeit der Beschäftigung begründenden Umstand, so kann es den Arbeitslosen zu dieser Tätigkeit zuweisen. Es liegt dann am Arbeitslosen, beim Vorstellungsgespräch mit dem potenziellen Dienstgeber die näheren Bedingungen der bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit zu erörtern.

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