EStG: § 34
BFG 8. 12. 2022, RV/5100793/2020
Die Beschwerdeführerin erhielt im Jahr 1994 von ihrer Mutter eine Liegenschaft samt den darauf errichteten Baulichkeiten unentgeltlich übertragen. Im Übergabsvertrag verpflichtete sich die Beschwerdeführerin ua im Ablebensfall der Mutter die Kosten eines standesgemäßen und ortsüblichen Begräbnisses sowie eines entsprechenden Grabdenkmals zu übernehmen. Strittig war, ob die in der Folge nach dem Tod der Mutter von der Beschwerdeführerin getragenen Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Dies wurde vom BFG verneint: