"Corona" spielt im Arbeitsleben auch drei Jahre nach Ausbruch der Pandemie nach wie vor eine Rolle. Auch wenn die durch Gesetz oder Verordnung begründeten Schutzmaßnahmen mittlerweile nur mehr rudimentär ausgeprägt sind, verlangen manche Unternehmer bspw eine Impfung als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses. Diese Einstellungspraxis wirft daher Fragen auf.