ASVG: § 292 Abs 3
OGH 17. 1. 2023, 10 ObS 148/22w
Aus einer privat abgeschlossenen Unfallversicherung wurde dem Kläger nach einem Unfall mit anschließender Querschnittslähmung ein Betrag von € 99.978,76 ausgezahlt, der in eine Pensionsversicherung mit Gewinnbeteiligung investiert wurde. Es handelte sich um eine sofort beginnende lebenslängliche Rente mit Garantiezeit gegen Einmalprämie, aus der dem Kläger monatlich ein Betrag von € 200,- ausgezahlt wird.