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KV-private Autobusbetriebe: Keine doppelte Mindestbezahlung bei geteilten Diensten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6840/11/2023 Heft 6840 v. 15.3.2023

KV-private Autobusbetriebe: Pkt 1.III Z 2 lit l

OGH 25. 1. 2023, 8 ObA 86/22p

Der Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben enthält unter der Überschrift "Mindestbezahlung" folgende Regelung: "Wird vom Lenker im Kraftfahrlinienverkehr an einem Kalendertag eine Dienstleistung verlangt, müssen unbeschadet der Dauer dieser Dienstleistung mindestens 6 Stunden 30 Minuten Arbeitszeit verrechnet werden, wobei Abschnitt V [betreffend Überstundenregelung] entsprechend zu berücksichtigen ist. Wird durch die Dienstleistung der Kalendertag überschritten, ist der Zeitraum der Überschreitung des Kalendertages jenem Kalendertag zuzurechnen, an dem die Dienstleistung begonnen hat."

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