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Nachhaltigkeitsberichterstattung und Monitoring von Diversitätsdaten

Thema - ArbeitsrechtRA Dr. Angelika Pallwein-Prettner, LL.M. (NYU)/RAA Magdalena Schachinger, LL.M.ARD 6840/5/2023 Heft 6840 v. 15.3.2023

Nachhaltigkeit oder Environmental Social Governance (ESG) gewinnt branchenübergreifend an Bedeutung und entwickelt sich zur Richtschnur für unternehmerische Entscheidungen. Durch die am 28. 11. 2022 beschlossene EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive "CSRD") wird zudem der Kreis der Unternehmen, die verpflichtend Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen haben, ausgeweitet. In der arbeitsrechtlichen Praxis sind soziale Nachhaltigkeitsaspekte, wie etwa die Einhaltung von Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, die Beteiligung von Sozialpartnern, Gleichstellung oder Diversität relevant.

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