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Auswirkung des Entfalls von Überstunden wegen COVID-19-Pandemie bei Berechnung der Abfertigung Alt

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6839/7/2023 Heft 6839 v. 8.3.2023

AngG: § 23

OLG Wien 24. 10. 2022, 10 Ra 70/22w

Der Kläger war von 1984 bis 2021 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt und trat mit 1. 7. 2021 in den Ruhestand. Strittig ist die Berechnung der Höhe seines Abfertigungsanspruchs nach § 23 AngG.

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