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Die vorzeitige Auszahlung der Abfertigung in der Bauwirtschaft nach § 37 BUAG

Thema - ArbeitsrechtMag.a Anna Guggi/Dr. Alexander ZierlARD 6839/5/2023 Heft 6839 v. 8.3.2023

Seit der BUAG-Novelle 2022 (BGBl I 2022/73, ARD 6803/17/2022) besteht dauerhaft die Möglichkeit zur vorzeitigen Auszahlung der Abfertigung nach § 37 BUAG. Arbeitnehmer,11In diesem Artikel wird im Sinne der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu verwenden. Die männliche Form gilt für alle Geschlechter. die davon Gebrauch machen, unterliegen fortan den BMSVG-Abfertigungsbestimmungen. Unter Darlegung von Praxisbeispielen wird im Folgenden die Bestimmung erörtert. Zuvor werden kurz die Charakteristika des BUAG-Abfertigungsrechtes in Zusammenschau mit dem Abfertigungsrecht der §§ 23 f AngG22Aufgrund des Verweises in § 2 Abs 1 ArbAbfG wird bloß auf die §§ 23 und 23a AngG Bezug genommen. dargestellt.

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