VwGG: § 34
VwGH 20. 6. 2022, Ra 2022/13/0060
Mit dem angefochtenen Beschluss wies das BFG den Vorlageantrag der Revisionswerberin betreffend mehrere Beschwerden als nicht fristgerecht eingebracht zurück. In der dagegen erhobenen, am letzten Tag der Revisionsfrist zur Post gegebenen Revision wurde lediglich ausgeführt, die Revision werde "in dieser Form und zur Fristenwahrung" eingebracht und die ausführliche Ausarbeitung und Begründung werde "umgehend nachgereicht".