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BFG: Keine Auswirkung einer COVID-Absonderung auf Pendlerpauschale

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6838/16/2023 Heft 6838 v. 1.3.2023

EStG: § 16 Abs 1 Z 6 lit h

Ist ein Dienstnehmer in einem Monat nur an 10 Arbeitstagen beschäftigt und den übrigen Zeitraum arbeitslos, stehen Pendlerpauschale und Pendlereuro lediglich zu zwei Dritteln zu. Dass der Dienstnehmer in dieser Zeit wegen einer COVID-19 Erkrankung behördlich abgesondert war, ändert nichts an diesem Anspruch.

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