ASVG: § 292 Abs 3
OGH 17. 1. 2023, 10 ObS 150/22i
Der Kläger bezieht seit 1. 1. 2008 eine Invaliditätspension und eine Ausgleichszulage. Im Jahr 2011 hat er Versicherungszeiten in der Türkei nachgekauft, um auch Anspruch auf eine türkische Eigenpension zu erhalten. Dafür nahm er einen Kredit von € 20.000,- auf, den er bis Ende 2017 mit monatlichen Kreditraten von € 350,- zu tilgen hatte. Seit 1. 8. 2011 bezieht der Kläger eine türkische Rente iHv ca € 200,- monatlich.