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EuGH: Arbeitgeber dürfen das Tragen religiöser Kleidung verbieten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6838/6/2023 Heft 6838 v. 1.3.2023

RL 2000/78/EG : Art 1, Art 2, Art 8

Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet (hier: das Tragen eines Kopftuchs aufgrund muslimischen Glaubens), stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird.

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