Im Newsletter Nr 2/Februar 2023 macht die ÖGK über einen neuen Clearingfall aufmerksam. Erfolgt eine Verminderung der Beitragsgrundlage bzw der Beiträge mittels einer Storno-mBGM und anschließenden mBGM in richtiger Höhe, wird automatisch geprüft, ob im betreffenden Zeitraum bereits eine relevante Leistung erbracht wurde. Ist dies der Fall, weil zB bereits eine Pension zuerkannt wurde, werden die nicht rückforderbaren Pensionsversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto ausgebucht. Über diese Ausbuchung wird die Lohnverrechnung über das elektronische Clearingsystem informiert. Der Clearingfall dient lediglich als Hinweis, dass der angeführte Betrag am Beitragskonto ausgebucht wurde und somit den Saldo verändert. Das betroffene Konto sollte daher auf etwaige Rückstände kontrolliert werden.