Im Hinblick auf den signifikanten Fachkräftebedarf im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege sollen im Berufsausbildungsgesetz die Rechtsgrundlagen für die Einrichtung von zwei neuen Lehrberufen geschaffen werden: ein vierjähriger Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegefachassistenz (PFA) und ein dreijähriger Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegeassistenz (PA). Im BAG sind berufsspezifische Sonderbestimmungen vorgesehen, die Vorgaben für die Gestaltung der Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen (zB hinsichtlich Ausbilder), die Bewilligung von Lehrbetrieben, die Eintragung von Lehrverträgen und die Lehrabschlussprüfungen betreffen. Im GuKG wird der berufsrechtliche Zugang für die Absolventen vorgesehen. (Ministerialentwurf 14. 2. 2023, 250/ME NR 27. GP → die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)