EStG: § 47
VwGH 14. 12. 2022, Ra 2019/13/0068
Die Revisionswerberin ist eine im Realitäten- und Wohnungswesen tätige GmbH. Im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben wurden bestimmte für die Revisionswerberin tätige Arbeiter (als "Subunternehmer" tätige Spachtler) steuerlich als Dienstnehmer iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 qualifiziert. In der Folge erließ das Finanzamt Haftungsbescheide für die Lohnsteuer und Bescheide über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrags sowie des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2007 bis 2009.