AlVG: § 10 Abs 1 Z 1, Z 3, § 9 Abs 8
VwGH 19. 7. 2022, Ra 2021/08/0024
Der Revisionswerberin wurde der Anspruch auf Notstandshilfe für sechs Wochen gesperrt, weil sie das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses in einem Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) im Vorstellungsgespräch vereitelt habe. Der VwGH hob das den Bescheid bestätigende Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts nun aber auf: