vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung des AuslBG - Initiativantrag

Neue VorschriftenArbeits- und SV-RechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6836/17/2023 Heft 6836 v. 15.2.2023

Initiativantrag 1. 2. 2023, 3158/A BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden soll

1. AuslBG-Ausnahme für Ukraine-Flüchtlinge

In Umsetzung des Art 12 der Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2021/55/EG ) erhalten Vertriebene seit Kundmachung der VO der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (VertriebenenVO, BGBl II 2022/92) Beschäftigungsbewilligungen auf der Grundlage des § 4 Abs 3 Z 14 AuslBG in allen Branchen ohne Arbeitsmarktprüfung. Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen nun alle arbeitsmarktbehördlichen Hürden abgebaut werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte