Manche nennen es die 5. Jahreszeit, die einen lieben ihn, die anderen können nichts damit anfangen: Der Fasching hat wie jedes Jahr am 11. November begonnen und wird am Faschingsdienstag seinen Höhepunkt finden - dieses Jahr am 21. Februar. Zwei Jahre lang ist das öffentliche Faschingstreiben pandemiebedingt ausgefallen, heuer ist der Besuch von Faschingsbällen und Faschingsfeiern wieder möglich. Im Fasching tauchen aber auch arbeitsrechtliche Fragen auf, die immer wieder Diskussionen - und auch Schmunzeln - auslösen. Rechtlich fundiert, aber durchaus augenzwinkernd, werden diese Fragen im folgenden Beitrag beantwortet.