Dauert ein Dienstverhältnis kürzer als einen Monat, kommt es in der Praxis häufig zu unrichtigen Meldungen. Die ÖGK hat daher in der Ausgabe 4/2022 ihres Dienstgebermagazins DGservice wichtige Punkte zusammengefasst und mit Beispielen erläutert. Grundsätzlich sind der erste und der letzte Tag einer kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung auf der mBGM anzugeben. Die Felder "Erster Tag der kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung" und "Letzter Tag der kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung" sind entsprechend zu befüllen. Erstreckt sich die Beschäftigung über zwei Beitragszeiträume, sind zwei mBGM erforderlich. Für den zweiten Beitragszeitraum ist als erster Tag der Beschäftigung "01" anzugeben. Im Falle von krankheitsbedingten Unterbrechungen (zB bei Krankengeldbezug) ist jedoch darauf zu achten, dass jener Tag als erster Tag der Beschäftigung angegeben wird, der dem Ende des Krankengeldanspruches folgt. Liegt am Ende des ersten Beitragszeitraumes keine beitragspflichtige Versicherungszeit vor (zB bei Krankengeldbezug), ist der letzte Tag der Beschäftigung mit dem letzten Tag der beitragspflichtigen Versicherungszeit anzugeben. Im Falle einer Urlaubsersatzleistung ist der letzte Tag der Beschäftigung mit dem Ende der Urlaubsersatzleistung anzugeben.