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Pfalz, Rechtsprobleme langfristiger Vergütungszusagen, ZAS 2022/47

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6835/18/2023 Heft 6835 v. 8.2.2023

Long Term Incentive Plans (LTIPs) als Teil einer nachhaltigen Vergütungspolitik in Unternehmen sollen dazu führen, dass sich Verantwortungsträger an einer langfristig erfolgreichen Entwicklung orientieren und nicht nur kurzfristige Umsatzmaximierungen anstreben. Ein erheblicher Anteil der Bezüge eines LTIPs wird an das Erreichen bestimmter Ziele und/oder Bedingungen geknüpft, zudem werden Klauseln iZm der Beendigung ("Good leaver/bad leaver-Klauseln") oder Rückforderungsvereinbarungen bei erheblichen Pflichtverletzungen (Claw-back-Klauseln) abgeschlossen. Sieht eine Bedingung den Entfall oder eine Reduktion des Vergütungsanspruchs bei vorzeitigem Ausscheiden vor, ist hinsichtlich einer Aliquotierung der Vergütung der persönliche und sachliche Anwendungsbereich von § 16 AngG zu prüfen. Der Autor gibt einen Überblick über Fälle, in denen es zu einer Rückforderung einer Vergütung kommen kann, zB wenn sich Berechnungsgrundlagen nachträglich als falsch erweisen.

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