EStG: § 4 Abs 4, § 17 Abs 1, § 22 Z 2
Die von einer GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer an den SV-Träger überwiesenen Pflichtbeiträge bewirken beim Gesellschafter-Geschäftsführer einen Zufluss
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EStG: § 4 Abs 4, § 17 Abs 1, § 22 Z 2
Die von einer GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer an den SV-Träger überwiesenen Pflichtbeiträge bewirken beim Gesellschafter-Geschäftsführer einen Zufluss
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