Die Debatte über die arbeitsrechtliche Stellung der Journalisten wurde erst kürzlich durch eine Entscheidung des OGH1 erneut entfacht. Darin wendete sich das Höchstgericht abermals einer Abgrenzung zwischen Arbeitsverträgen und freien Dienstverträgen im Medienwesen zu. Im Lichte einer rezenten Entscheidungsserie2 zu Veranstaltungskalendern einer Tageszeitung rückt neben der vertraglichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses zunehmend die Frage nach dem Vorliegen einer journalistischen Tätigkeit in den Vordergrund.