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Zu den Grenzen des Journalistenbegriffs in Zeitungsunternehmen

Thema - ArbeitsrechtMag. Nicole Windisch/Mag. Susanne GlatzARD 6835/5/2023 Heft 6835 v. 8.2.2023

Die Debatte über die arbeitsrechtliche Stellung der Journalisten wurde erst kürzlich durch eine Entscheidung des OGH11OGH 25. 11. 2020, 9 ObA 43/20v, ARD 6739/6/2021 = DRdA 2021/42, 419 (Melzer) = JAS 2021, 307 (Kühteubl/Diensthuber). erneut entfacht. Darin wendete sich das Höchstgericht abermals einer Abgrenzung zwischen Arbeitsverträgen und freien Dienstverträgen im Medienwesen zu. Im Lichte einer rezenten Entscheidungsserie22OLG Wien 28. 6. 2022, 8 Ra 7/22s, ARD 6816/9/2022; Urteil erster Instanz: ASG Wien 7. 10. 2021, 23 Cga 14/20a; siehe auch ASG Wien 1. 6. 2022, 17 Cga 28/21t. zu Veranstaltungskalendern einer Tageszeitung rückt neben der vertraglichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses zunehmend die Frage nach dem Vorliegen einer journalistischen Tätigkeit in den Vordergrund.

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