ASVG: § 67 Abs 10, § 68 Abs 1
Erstattet der Geschäftsführer einer GmbH ein Vorbringen zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft - inklusive der Beitragsschulden - und den darauf geleisteten Zahlungen und sind danach die fälligen Beitragsschul-ASVG: § 67 Abs 10, § 68 Abs 1
Erstattet der Geschäftsführer einer GmbH ein Vorbringen zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft - inklusive der Beitragsschulden - und den darauf geleisteten Zahlungen und sind danach die fälligen Beitragsschul-