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Verlängerung der Frist zur Beantragung des Langzeit-KUA-Bonus

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6834/3/2023 Heft 6834 v. 1.2.2023

Arbeitnehmer, die während der Pandemie von März 2020 bis November 2021 mindestens 10 Monate und mindestens einen Tag im Dezember 2021 von Kurzarbeit betroffen waren und deren Bruttoentgelt im Dezember 2021 weniger als € 2.775,- betragen hat, haben Anspruch auf einen Langzeit-KUA-Bonus iHv € 500,- (BGBl I 2021/214, ARD 6781/16/2022). Damit möglichst alle Berechtigte den Bonus auch erhalten können, wurde mit BGBl I 2022/229 die Antragsfrist bis 30. 6. 2023 verlängert.

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