BGBl II 2022/504, ausgegeben am 30. 12. 2022
Verordnung des BMF, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird
1. Bezugsumwandlung bei emissionsfreien Fahrzeugen
Wird einem Dienstnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug, Fahrrad bzw Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von null (Elektroauto, E-Bike etc) für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassen, ist kein Sachbezugswert anzusetzen.