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Berechtigungsumfang von Bilanzbuchhaltern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - BGBl

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6830/21/2023 Heft 6830 v. 4.1.2023

BGBl I 2022/232, ausgegeben am 30. 12. 2022

Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert werden

Erweiterung des Berechtigungsumfangs

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung werden Bilanzbuchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer neben ihrer Berechtigung zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen betreffend Maßnahmen iZm der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation nun auch zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen betreffend Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG), BGBl I 2022/117, und der aufgrund des § 5 UEZG erlassenen Förderrichtlinien berechtigt.

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