BGBl I 2022/225, ausgegeben am 30. 12. 2022
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Anhebung der Zuverdienstgrenzen
Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil III, BGBl I 2022/174, ARD 6824/20/2022, wurde die Zuverdienstgrenze beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld als Konto (von € 16.200,-) auf € 18.000,- erhöht, damit jene Eltern, die nicht von der individuellen Zuverdienstgrenze profitieren, während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeld-Kontos mehr dazuverdienen können (gültig für Zeiträume des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld-Konto, die ab dem 1. 1. 2023 vorliegen). Mit der vorliegenden Änderung wird nun auch die Zuverdienstgrenze für den zweiten Elternteil bei der Beihilfe entsprechend erhöht.