EStG: § 34
BFG 14. 10. 2022, RV/7105450/2017
Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin im Anschluss an einen in eine Ehescheidung mündenden Streites im guten Glauben an ihre Berechtigung, zumindest über die Hälfte des Ehevermögens verfügen zu dürfen, Sparbücher mit einem Gesamteinlagenstand von rund € 38.200,- realisiert. Dies löste ein auf Betreiben des Exgatten initiiertes Strafverfahren aus, mit dem Vorwurf der im Familienkreis erfolgten Begehung der Vergehen Veruntreuung, Untreue und Betrug. Das Strafverfahren wurde zunächst unterbrochen, um die in einem Zivilverfahren als Hauptfrage zu klärende Frage des betragsmäßigen Ausmaßes des Ehevermögens sowie des Aufteilungsverhältnisses abzuwarten. Dieser Zivilprozess wurde von der Beschwerdeführerin initiiert. Nachdem im Zivilverfahren das gemeinsame Vermögen mit rund € 90.000,- und der Aufteilungsschlüssel zwischen den Streitteilen mit 50:50 festgestellt wurde, wurde die Beschwerdeführerin im Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen.