KBGG: § 5b
OGH 28. 7. 2022, 10 ObS 74/22p
Nach der Geburt ihrer Tochter bezog zunächst die Mutter für 147 Tage und im Anschluss daran der Vater für 221 Tage Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens. Im Anschluss beantragten sie jeweils die Zuerkennung des Partnerschaftsbonus nach § 5b KBGG, der dann gebührt, wenn die Eltern das Kinderbetreuungsgeld für dasselbe Kind zu annähernd gleichen Teilen beansprucht haben. Die Österreichische Gesundheitskasse wies die Anträge ab, da die Aufteilung des Kinderbetreuungsgeldbezugs zwischen den beiden Elternteilen im Verhältnis 60,05 % zu 39,95 % außerhalb des gesetzlichen Rahmens von 60 % zu 40 % gemäß § 5b KBGG liege. Die Vorinstanzen gaben der Klage der Eltern statt. Der OGH hat der Revision der beklagten ÖGK Folge gegeben und teilt nicht die Rechtsansicht der Vorinstanzen zum Vorliegen je eines Anspruchs auf den Partnerschaftsbonus: