OÖ LVBG: § 53 Abs 1 Z 1 und 6
OGH 25. 5. 2022, 8 ObA 24/22w
Der Kläger hat (unter anderem) in einem in missionarischem Ton gehaltenen Rundmail an sämtliche Mitarbeiter seines Arbeitsbereichs in einem Landesklinikum angekündigt, sich gerechtfertigten Anordnungen des Dienstgebers bezüglich der COVID-19-Zutrittstests zu widersetzen bzw diese nur unter von ihm diktierten Bedingungen befolgen zu wollen. Darauf wurde er gekündigt, wobei die Kündigung nicht darauf gestützt wurde, dass er "besorgte und kritische Äußerungen" getätigt hat und von herrschenden Auffassungen abweichende Meinungen vertreten hat, sondern mit der Gefahr einer Verunsicherung der Belegschaft.