Stmk G-VBG: § 36
OGH 30. 6. 2022, 9 ObA 47/22k
Die Klägerin war bei der Beklagten von 12. 10. 2020 bis 15. 1. 2021 als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis war auf 6 Monate befristet und unterliegt dem Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetenge-