vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Drohung mit Strafanzeige wegen Untreue - Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6828/10/2022 Heft 6828 v. 15.12.2022

AngG: § 27 Z 6

Die Entlassungserklärung ist grundsätzlich nicht an die Schriftform gebunden und kann infolgedessen auch in jeder anderen Form erklärt werden, sie bedarf auch keiner firmenmäßigen Fertigung. Auch aus den für Vertretungsregelungen relevanten Zeichnungsvorschriften in § 77 Arbeiterkammergesetz und § 25 GeoAK OÖ lassen sich keine Formvorschriften ableiten, deren Einhaltung für eine wirksame Entlassungsmitteilung erforderlich wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte