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KV-Bord: Unverschuldeter Lizenzverlust kein Entlassungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6828/8/2022 Heft 6828 v. 15.12.2022

AngG: § 27 Z 2

KV-Bord: Punkt 32.6

Wird einem Piloten oder einem Flugbegleiter die behördliche Erlaubnis zur Ausübung der in seinem Dienstvertrag bedungenen Dienste aus seinem Verschulden dauerhaft entzogen, kann das Dienstverhältnis gemäß Pkt 32.6 des Kollektivvertrags für das Bordpersonal der AUA durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Damit wird der Entlassungstatbestand der Dienstunfähigkeit nach § 27 Z 2 AngG im Anwendungsbereich des KV-Bord auf den vom Arbeitnehmer verschuldeten Entzug der behördlichen Erlaubnis zur Ausübung seiner im Dienstvertrag bedungenen Dienste eingeschränkt; diese Einschränkung ist auch zulässig.

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