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Entziehung eines irrtümlich gewährten Pflegegeldes

RechtsprechungSozialrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6825/14/2022 Heft 6825 v. 24.11.2022

BPGG: § 4a Abs 4

OGH 21. 6. 2022, 10 ObS 43/22d

Die beklagte Pensionsversicherungsanstalt gewährte der Klägerin ab 1. 7. 2017 Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 infolge Annahme einer hochgradigen Sehbehinderung. Tatsächlich lag im Zeitpunkt der Gewährung des Pflegegelds bei der Klägerin keine hochgradige Sehbehinderung vor. Zwar bestand funktionelle Einäugigkeit, am linke Auge bestanden im Gewährungszeitpunkt aber nur geringe Gesichtsfeldausfälle.

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