Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil III, BGBl I 2022/174, wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, dass zahlreiche Sozialleistungen künftig jährlich an die Inflation angepasst werden (siehe ARD 6824/20/2022). Mit der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2023, BGBl II 2022/413, wurde nun die Höhe der Familienbeihilfe, des Mehrkindzuschlags, des Kinderbetreuungsgeldes, des Familienzeitbonus und des Kinderabsetzbetrages für das Kalenderjahr 2023 festgesetzt.