Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2023 ergeben sich für die 130.000 im privaten Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich Beschäftigten folgende Änderungen:
Erhöhung der Ist-Gehälter um 8,0 %; Erhöhung der KV-Löhne um 8,0 % (mind aber um € 175,-); Teilzeitgehälter werden aliquot erhöht