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KV-Abschluss in der Sozialwirtschaft

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6825/1/2022 Heft 6825 v. 24.11.2022

Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2023 ergeben sich für die 130.000 im privaten Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich Beschäftigten folgende Änderungen:

Erhöhung der Ist-Gehälter um 8,0 %; Erhöhung der KV-Löhne um 8,0 % (mind aber um € 175,-); Teilzeitgehälter werden aliquot erhöht

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