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Kastner, Ausgewählte Fälle zum Thema Home-Office im Ausland: Das sollten Personalisten hinsichtlich (internationaler) Personalverrechnung wissen, PVP 2022/70, 267

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6824/25/2022 Heft 6824 v. 17.11.2022

Im zweiten Teil dieses Beitrags (zum ersten Teil siehe die Besprechung in ARD 6819/20/2022) informiert die Autorin über zwei weitere Fälle zum Thema Homeoffice im Ausland. In einem Fall lebt und arbeitet ein ungarischer Staatsbürger in Österreich. Der Dienstnehmer wird für drei Monate von Ungarn aus arbeiten. Neben der Frage, in welchen Staaten eine Steuerpflicht besteht, ist die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens fraglich. Da Ungarn kein Besteuerungsrecht an den Einkünften des Dienstnehmers hat und er weniger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Ungarn tätig ist und sein Dienstgeber weder in Ungarn ansässig ist noch eine Betriebsstätte hat, ist der Dienstnehmer nach österreichischem Recht lohnsteuerpflichtig. Im zweiten Fall arbeitet und lebt der Dienstnehmer in Österreich und arbeitet vier Monate von Mexiko aus. Kastner führt ua zur Sozialversicherungspflicht aus, dass in diesem Fall - Mexiko ist ein Drittstaat - die ASVG-Entsenderegelung (§ 3 Abs 2 lit d ASVG) zur Anwendung kommt und der Dienstnehmer der österreichischen Sozialversicherung unterliegt. Die Autorin gibt darüber hinaus anhand von Beispielen einen Überblick, welche Bezugsteile welchen Staaten (Tätigkeits- oder Wohnsitzstaat) gemäß DBA zur Besteuerung zugewiesen werden.

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