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Pizzazusteller - echter Dienstnehmer

RechtsprechungSozialversicherungsreechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6824/12/2022 Heft 6824 v. 17.11.2022

ASVG: § 4 Abs 2

VwGH 25. 8. 2022, Ra 2022/08/0112

Im vorliegenden Fall stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der als Pizzazusteller für die Revisionswerberin tätige Versicherte als echter Dienstnehmer der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs 1 und 2 ASVG sowie der Arbeitslosenversicherung unterliege. Der VwGH bestätigte diese Entscheidung:

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