ASVG: § 4 Abs 2
VwGH 25. 8. 2022, Ra 2022/08/0112
Im vorliegenden Fall stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der als Pizzazusteller für die Revisionswerberin tätige Versicherte als echter Dienstnehmer der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs 1 und 2 ASVG sowie der Arbeitslosenversicherung unterliege. Der VwGH bestätigte diese Entscheidung: