EpiG 1950: § 7, § 32
VwGH 5. 9. 2022, Ra 2022/03/0024
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 31. 10. 2020 wurde eine Mitarbeiterin der revisionswerbenden Gemeinde wegen eines Kontakts mit einer SARS-CoV-2-positiven Person ab 28. 10. 2020 bis einschließlich 7. 11. 2020 abgesondert. Dem Antrag der Gemeinde auf Vergütung des Verdienstentgangs nach § 32 EpiG gab die Behörde nur teilweise statt, indem ein Vergütungsbetrag für den Zeitraum 31. 10. bis 7. 11.2020 zuerkannt wurde. Das Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab - zu Unrecht, wie nun der VwGH entschied: