Mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2022 wurden für die Arbeiter und Angestellten der Fachverbände metalltechnische Industrie, NE-Metallindustrie, Bergbau-Stahl, Fahrzeugindustrie und Gießereiindustrie sowie für die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen folgende KV-Erhöhungen beschlossen:
KV-Löhne und -Gehälter: +7 % in der Grundstufe, die Vorrückungswerte bleiben unverändert (Mindestlohn/Mindestgrundgehalt neu: € 2.236,16)