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KV-Abschluss in der Metallindustrie

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6824/1/2022 Heft 6824 v. 17.11.2022

Mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2022 wurden für die Arbeiter und Angestellten der Fachverbände metalltechnische Industrie, NE-Metallindustrie, Bergbau-Stahl, Fahrzeugindustrie und Gießereiindustrie sowie für die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen folgende KV-Erhöhungen beschlossen:

KV-Löhne und -Gehälter: +7 % in der Grundstufe, die Vorrückungswerte bleiben unverändert (Mindestlohn/Mindestgrundgehalt neu: € 2.236,16)

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