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Huber, Unwirksame Vereinbarung über einen Ausbildungskostenrückersatz bei einer Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz, DRdA 2022, 332

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6823/17/2022 Heft 6823 v. 10.11.2022

In der Entscheidung 9 ObA 66/21b (= ARD 6780/7/2022) kam der OGH zu dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Minderjährigen über den Rückersatz von Ausbildungskosten zwar von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abhängt, sie aber keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung und auch keiner Zustimmung des anderen obsorgebetrauten Elternteils bedarf. Dieses Ergebnis ist für die Autorin - auch aus der Sicht des Minderjährigenschutzes - schwer verständlich. Bereits aus dem Wortlaut des § 2d Abs 3 AVRAG würde eindeutig hervorgehen, dass § 167 Abs 3 ABGB anzuwenden sei, sodass auf weitere Interpretationsmethoden nicht zurückgegriffen werden müsse. Aber selbst die Anwendung weiterer Interpretationsmethoden führe nicht zu dem Ergebnis, dass § 167 Abs 3 ABGB nicht anzuwenden sei. Es sei daher jene Stimmen in der Literatur zuzustimmen, die sich trotz Einführung des § 2d AVRAG für eine Anwendung des § 167 Abs 3 ABGB aussprechen und eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung als Wirksamkeitsvoraussetzung ansehen.

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