Mit BGBl I 2022/175 wurde die Pensionserhöhung für 2023 kundgemacht. Wie schon in den Vorjahren erfolgt eine nach dem Gesamtpensionseinkommen abgestufte Pensionserhöhung (bis € 5.670,- Erhöhung um 5,8 %, bei höheren Pensionen um € 328,86), zusätzlich ist zum Ausgleich der Inflationsbelastung eine abgestufte Direktzahlung für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden nicht nur mit dem Anpassungsfaktor 2023 (also um 5,8 %) erhöht, sondern zusätzlich noch durch einen Pauschalbetrag in der Höhe von € 20,- (Einzelrichtsätze) bzw um jeweils jenen Betrag, der dem prozentuellen Anstieg der Einzelrichtsätze entspricht (Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende im Jahr 2023: € 1.110,26, Erhöhung um insgesamt 7,74 %).