EStG 1988: § 32 Abs 1 Z 1 lit a, § 67 Abs 8 lit a
BFG 15. 3. 2022, RV/7102231/2021
Der Beschwerdeführer erhielt in den beschwerdegegenständlichen Jahren 2015-2017 aufgrund eines Kunstfehlers im Rahmen einer medizinischen Operation eine Invaliditätspension und eine Verdienstentgangsentschädigung. Letztere basiert auf einem zwischen dem Beschwerdeführer und dem Spitalserhalter abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich. Die Verdienstentgangsentschädigung wird jährlich (bzw alle zwei Jahre) vom Rechtsanwalt des Beschwerdeführers neu berechnet und eingefordert.