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COVID-19-Risikoattest-Regelung bis Ende 2022 verlängert

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6822/2/2022 Heft 6822 v. 4.11.2022

Mit BGBl II 2022/396 wurde die bestehende Regelung in § 735 Abs 3b ASVG zur COVID-19-Risikofreistellung bis Jahresende verlängert. Personen mit einem ärztlichen COVID-19-Risiko-Attest haben damit weiterhin zum Schutz vor einer Ansteckung Anspruch auf Homeoffice bzw eine Veränderung der Arbeitsbedingungen (zB Einzelzimmer im Büro). Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung unter Fortzahlung des Entgelts, wobei dem Betrieb die Entgeltfortzahlungskosten durch den Krankenversicherungsträger rückerstattet werden. Ein COVID-19-Risikoattest erhalten jene Personen, bei denen trotz dreifacher COVID-19-Impfung medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft und mittels Antikörperpräparaten nicht ausreichend geschützt werden können. Siehe auch unter www.bmaw.gv.at/covid-19/VerkehrsbeschraenkungsVO.html .

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